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Garantie für Ihr Chiptuning

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Garantien für Ihr Chiptuning

Egal ob per Software, Chip oder Steuergerät, ein fachmännischer Eingriff in die Motorsteuerung Ihres Wagens bringt Ihnen schnell einen beachtlichen Leistungszuwachs. Durch einen qualifizierten Tuner ausgeführt, ist das Chip-Tuning eine preisgünstige und sichere Möglichkeit, das Potenzial Ihres Fahrzeuges richtig auszuschöpfen. Leider fällt durch das Tuning aber die Garantie des Fahrzeugherstellers weg.

Dadurch entsteht für Sie ein Risiko: was passiert im Falle eines Schadens, der mit dem Tuning zusammenhängt?

Mit der angebotenen NSA-Garantie sind Sie durch die unabhängige Garantiezusage optimal abgesichert. Unsere Garantie können Sie bequem direkt beim Tuning-Betrieb Ihres Vertrauens abschließen. Ich habe mich dazu entschlossen Ihnen – den Kunden – die NSA-Garantie anzubieten. Bitte vereinbaren Sie vor jeder Leistungssteigerung mit uns einen NSA Garantievertrag. Dann wird alles
nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen vorbereitet. So ist auch während einer laufenden Werksgarantie oder auch danach
gewährleistet, daß alle Risiken abgedeckt sind.

Absicherung

Im Falle eines Schadens, der infolge des Tunings entstanden ist, sind Sie durch die unabhängige Garantiezusage optimal abgesichert. Dies deckt die Lücke durch den Wegfall der Garantie durch den Fahrzeughersteller. Und das kann man individuell nach Ihren Wünschen gestalten!

Service

Sowohl die Beantragung, als auch die Abwicklung eines Schadensfalles wickeln wir für Sie ab.
Bei Problemen steht Ihnen darüber hinaus auch das NSA-Serviceteam als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zufriedenheit

Der Leistungsgewinn des Wagens bereitet viel Freude. Falls dennoch einmal etwas passiert bringt Ihnen der finanzielle Ausgleich durch die Garantie Ihre Zufriedenheit zurück.

Preise und Hinweise:

Das ist kein Vertragsbestandteil. Im Einzelnen gelten die allgemeinen und spezifischen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Policen.
Preisanpassungen sowie Änderungen im Deckungsumfang bleiben der NSA Garantie vorbehalten!

* Das Alter des Fahrzeuges versteht sich in vollendeten Jahren, das Datum der ersten Inverkehrsetzung ist ausschlaggebend. Beispiel: am 1. März 2005 befindet sich ein Fahrzeug vom 12. Januar 2000 nicht mehr in der Kategorie “bis 5 Jahre”.

Da es verschiedene Varianten der TUNING-Versicherung mit zb 12 Monate Laufzeit gibt, lassen Sie sich einfach ein individuelles Angebot für Ihren Wagen erstellen.

Weitere Infos finden Sie in den nachfolgenden Links.

http://www.nsagarantie.com/garantien.php
http://www.nsagarantie.com/images/download/Flyer_DE.pdf
http://www.nsagarantie.com/garantien_details.php
http://www.nsagarantie.com/assistance.php