Eine Leistungssteigerung unterliegt grundsätzlich den Vorgaben des VdTÜV Merkblattes 751.
In diesen Vorgaben sind mehrere Nachweise erforderlich, die nur mit hohem Kostenaufwand zu erbringen sind.
Ein Teilegutachten oder eine ABE ist immer der Nachweis, dass das beschriebene Teil den Anforderungen für den Betrieb an dem im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen entspricht. Dafür müssen die Teile einige Anforderungen erfüllen. Möchte man nun dieses Teil an ein anderes Fahrzeug montieren und eintragen, kann man das jeweilige Teilegutachten oder ABE als Grundlage für eine Einzelabnahme heranziehen.
Durch diese Dokumente ist nachgewiesen, dass das Teil grundsätzlich für den Betrieb an Fahrzeugen geeignet ist. Der Sachverständige prüft dann bei der Abnahme ob das Teil technisch an dem gewünschten Fahrzeug verbaut werden kann.
Fragen Sie individuell zu Ihrem Fahrzeug an. Email: support@rmt-tuning.de
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